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SOZIALWAHL 2023

Friedrich Lehmann ist hier als ehrenamtlicher Versichertenberater in der Interessengemeinschaft tätig.

VERANSTALTUNG: VERERBEN UND VERSCHENKEN

Wer sein Vermögen hart erarbeitet hat, möchte es später in guten Händen wissen.

Vermögensübertragung nach Ihren Wünschen!

 

20.04.2023 um 18.00 Uhr

Weingut Mussler – Bissersheim

 

Vielfältige Lösungen der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG

 

Teilnahme nur mit Anmeldung bis zum 06.04.2023 per Telefon oder Mail-Kontakt möglich.

KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH

Für unsere Bestandskunden bieten wir wieder den Service des Kfz-Versicherungsvergleichs zum Jahreswechsel an. Einfach anrufen und den aktuellen Tachostand melden –  und los geht`s.

NEUERUNG FÜR GOLFER

Nach der Skisaison ist vor der Golfsaison: Bei all der Freude, die Sport mit sich bringt, muss auch gesagt sein: Das Verletzungsrisiko spielt jedes Mal mit. Wenn Sie versehentlich andere Personen verletzen oder deren Besitz beschädigen, sind sie mit einer PHV gut beraten.

Aus aktuellem Anlass: Neuerung für Golfer

Für Golfer gab es zum Jahreswechsel eine entscheidende Neuerung. Waren Mitglieder eines Golfclubs bis dahin automatisch über den Deutschen Golf Verband haftpflichtversichert, ist das nun nicht mehr der Fall.

 Jeder Schaden ein individueller Einzelfall
Wer haftet bei Verletzungen oder Schäden im Sport? Eine schwierige Frage, die nicht pauschal, sondern für jeden Einzelfall individuell zu beantworten ist. Wird beispielsweise eine Sportart mit viel Körperkontakt aus, wie Handball oder Judo ausgeübt, ist das Verletzungsrisiko des Dritten vermutlich höher als beim Schwimmen. Dennoch liegt nicht zwangsläufig bei jeder Verletzung auch ein Anspruch auf Schadenersatz vor. Dies ist zumeist nur der Fall, wenn Regeln missachtet wurden – zum Beispiel bei absichtlichen Fouls.

Ausgeschlossen Die PHV greift lediglich bei privaten sportlichen Aktivitäten. Profisport ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – ebenso wie das Jagen und Kfz-Rennen.

 

Die Versicherungspflicht auf der Piste ist da

Ob Ski oder Snowboard: Die Beliebtheit des Wintersports ist ungebrochen. Kein Wunder, üben die weißen Pisten schon allein optisch ihren ganz besonderen Reiz aus. Weniger reizvoll wird es, wenn der sportliche Winterurlaub eine Verletzung mit sich bringt bzw. wenn man diese Verletzung bei einem Dritten zu verantworten hat.

Mit Beginn der Skisaison hat Italien ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln eingeführt – unabhängig von den zusätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen.

Ab sofort müssen Wintersportler auf italienischen Pisten nachweisen können, dass ihre Haftpflichtversicherungen auch für Schäden und Verletzungen Dritter aufkommt.

Angebote direkt vor Ort
Damit niemand unvermittelt wieder abreisen muss, sind Betreiber der italienischen Skigebiete dazu verpflichtet, mit dem Verkauf eines Skipasses auch eine Haftpflichtversicherung anzubieten. Diese kann optional abgeschlossen werden, sofern der erforderliche Schutz über eine eigene PHV nicht vorhanden ist.

Gut zu wissen: Wer gegen die Versicherungspflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.


Welche Neuerungen gibt es noch?

Neben der Versicherungspflicht gibt es ein paar weitere neue Regeln:
Diese betreffen vor allem eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige, sowie hohe Strafen für alkoholisiertes Fahren.

In dem Sinne: Ski heil!

 

CYBER-KRIMINALITÄT

ES KANN JEDEN JEDERZEIT TREFFEN!
Computer-Experten sind sich einig:

Man kann Cyberattacken nicht zu 100% verhindern. Nur deren Folgen absichern.

Nutzen Sie folgenden LINK um eine Berechnung oder einen Antrag direkt zu generieren.

 

Riestern lohnt sich…

Versicherte erhalten eine jährliche Grundzulage, sowie eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Zusätzlich sind Steuervorteile möglich. Mit Rentenbeginn profitieren Riester-Sparer nicht nur von einer lebenslangen Rente. Sie können sich auch 30 % ihrer Ersparnisse auf einen Schlag auszahlen lassen.
ACHTUNG: es besteht eine Mitwirkungspflichtschauen Sie sich ihre Unterlagen genau an, ob die Zulagen aufgeführt sind. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsicht der Bescheinigungen nach § 92 EstG.

Elektrokleinstfahrzeuge: Das müssen Sie jetzt wissen

Ab heute ist es endlich soweit: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung tritt in Kraft! Damit haben zum Beispiel die beliebten E-Scooter freie Fahrt auf Radwegen.

Laut eKFV fallen E-Scooter, die bis zu 20 km/h schnell fahren können, unter die zulasssungsfreien Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht und benötigen eine entsprechende Versicherungsplakette.

Versicherbar sind alle Fahrzeuge, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nachweisen können.

Was bedeutet das für Sie? Wir informieren Sie gerne!

Drohnen: Alles zum Thema

Von der Drohnen-Verordnung bis zur Luftfahrtversicherung – hier finden Sie alle News zu diesem neuen Trend und erhalten Sie einen direkten Versicherungsschutz über unsere Homepage!

Neue Gesetzeslage

Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17. Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeugs und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nun nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • durch einen technischer Defekt des Anhängers ein Schaden eintritt,
  • ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht,
  • der Anhänger unrechtmäßig im Weg steht,
  • die Zugmaschine nicht zu ermitteln ist.