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Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Drohnen boomen
06. April 2018

Experten schätzen, dass es in Deutschland mittlerweile ca. 700.000 Drohnen gibt, die durch die Lüfte fliegen. Bis 2020 sollen es Fachleuten nach bis zu 1.200.000 Drohnen in Deutschland geben.

Mit zunehmender Zahl steigt auch die Zahl möglicher Unfälle. Da nicht längst alle Drohnenbesitzer eine sogenannte Luftfahrthaftpflichtversicherung besitzen oder gar wissen, dass diese benötigt wird, geben wir mit dem unten aufgeführten Link die Möglichkeit, einen direkten Versicherungsschutz über unsere Homepage zu erhalten:

Nach Abschluss erhalten Sie den Versicherungsschein per Mail in PDF-Form.


Bezahlt werden kann:
 

  • beim Gewerbe- und Kurzzeittarif per SEPA-Mandat, PayPal, Visa, Master Card oder American Express
  • beim Privattarif per PayPal

Luftfahrtversicherungen für alle, die das Fliegen wirklich lieben!
01. November 2017

Drohnen und Kopter erfreuen sich aktuell immer mehr größerer Beliebtheit.

Vor allem für schöne Urlaubserinnerungen oder private Fotoshootings – sobald der Kopter vom Boden in den Luftraum eindringt sind Nutzer und Eigentümer verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.

Wir prüfen gerne ihre private Haftpflichtversicherung ob in ihrem Tarif dieser Versicherungsschutz gewährt wird.

Darauf sollten gewerbliche Nutzer besonders achten:
– Versicherungsnachweis Halterhaftpflichtversicherung gemäß S37 LuftVG
– Gültige Aufstiegsgenehmigung
– Flugverbotszonen beachten
– Flughöhe beachten

Gerne beraten wir Sie über die unterschiedlichen Tarife „basic / classic / premium / optimum“
Ihr Lehmann-Concept Team

Gut zu wissen!
01. Juni 2017

Am 7. April 2017 ist eine neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Diese besagt unter anderem:

-Bei Einsätzen von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen gilt ein Flugverbot für Drohnen.

-Außerdem ist ein Überfliegen von Wohngrundstücken verboten, insbesondere wenn die Drohnen Töne und Bilder aufnehmen können (Schutz der Privatsphäre).

-Drohnen mit mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein (Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers), um im Schadensfall den Halter feststellen zu können.

-Für Drohnen ab 2 kg ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, das heißt eine gültige Pilotenlizenz oder Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein.

-Für Drohnen über 5kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich (wird von Landesluftfahrtbehörden erteilt).

-Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden und müssen bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen.